Hinsichtlich der rechtlichen Lage zum Thema Hanf Anbau gilt, dass grundsätzlich laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Einfuhr oder Ausfuhr sowie die Vergabe oder Veräußerung von Hanf oder Pflanzenteilen sowie Saatgut strafbar ist. Die einzige Ausnahme bilden die sogenannten Faserhanf-Sorten, da sie mittels eines künstlichen und sehr stark erniedrigten THC-Gehalt gezüchtet werden. Der Anbau von Faserhanf-Sorten ist


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